1 Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung. Meist handelt es sich um Problemfamilien, in denen Arbeitslosigkeit, räumliche Enge, Alko- holismus, … Inanspruchnahme von Hilfen 3. 2 Inhaltsverzeichnis Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Risikoeinschätzung nach § 8a SGB VIII und § 4KKG Bei Anzeichen für die Gefährdung eines Kindes sind die Mitarbeiter der freien Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII verpflichtet und Lehrerinnen und Lehrer öffentlicher Schulen nach § 4 KKG angehalten, das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. 3 Nr. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung* *In der Textfassung ist davon auszugehen, dass bei der Verwendung des Begriffes „Kindeswohlgefährdung“ stets Kinder und Jugendliche gemeint sind. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie. § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) 1Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken Oktober 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe– (KICK) wurde der Schutzauftrag des Jugendamtes bei einer Kindeswohlgefährdung durch die Einführung der Verfahrensvorschrift des § 8a SGB VIII konkretisiert. Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung Schaden erleiden. Anforderungen an das Jugendamt 4. Der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefähr- dung wird in § 8a SGB VIIIkonkretisiert: (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Ge- fährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im … Broschüren. Sozialversicherung: Den Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung regelt § 8a SGB VIII.Bei einer dringenden Kindeswohlgefahr, die keinen zeitlichen Aufschub duldet, nimmt das Jugendamt das Kind in Obhut, § 42 SGB VIII.Daneben kann das Familiengericht Schutzmaßnahmen bei einer Kindeswohlgefährdung ergreifen (§ 1666 BGB). Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) Schutz von Sozialdaten § 62 (Datenerhebung) § 65 (Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe) Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung § 79a (Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe) Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. Kindeswohlgefährdung müssen Fachkräfte der Jugendhilfe im Rahmen des § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) mit eigenen Verfahren nachgehen. 4.1 Verlaufsschema bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 4.2 Dokumentation 5. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Gewichtige Anhaltspunkte 2.3. 6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation 6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation Wenn es um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII geht, sind Klarheit, Eindeutigkeit und Verbindlichkeit von großer Wichtigkeit für alle Beteiligten. Fehleinschätzungen können gravierende Folgen haben und sind mit hohen Risiken für die Kindeswohlgefährdung 2.1 Formen der Kindeswohlgefährdung 2.2 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung 3. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Dies soll geschehen indem der öffentliche Träger in Absatz 1 zu einer Einschätzung des Gefährdungsrisikos des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen "in Zusammenw… v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie. Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und Einbeziehung einer erfahrenen Fachkraft 2.4. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. Wenn sie mit einem Fall von möglicher Kindeswohlgefährdung konfrontiert sind, empfiehlt es sich, die hier vorgestellte Vorgehensweise einzuhalten und die vorhandenen Unterstützungssysteme konsequent zu … Im Anschluss erfolgt die ausführliche Information der Schulleitung mit der ): Kinder schützen. Was sind die rechtlichen Grundlagen für das Handeln von Helfern? die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Anhang Literaturverzeichnis Die besondere Situation (chronisch) kranker und behinderter Kinder ist bei der Einschätzung von Kindeswohlge- fährdungen ebenfalls zu berücksichtigen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. (4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass. 4 4 im Jahre 2005 zu einer breiten fachlichen Diskussion geführt, wie der Schutz von Kindern bei Kindeswohlgefährdung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des … Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützt die Fach- und Leitungskräfte der Sozialen Dienste im Rheinland und ihre Kooperationspartner bei der Wahrnehmung und Umsetzung des Schutzauftrags durch Beratungs- und Fortbildungsangebote sowie durch die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Materialien. das Familiengericht oder die Polizei hinzuzieht. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung* * In der Textfassung ist davon auszugehen, dass bei der Verwendung des Begriffes „Kindeswohlgefährdung“ stets Kinder und Jugendliche gemeint sind. (2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. 2.1.1 § 8a SGBVIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammen-wirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – was ist zu t un? Was besagt der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII? Der Schutzauftrag des Jugendamtes verlangt, dass bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Amt das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mit Fachkräften abschätzt und ggf. (4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Präambel Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugend- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung* Präambel Bereits mit dem zum 1. Der erweiterte Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII 4. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Stand: 12.02.2015 Träger und Personal von Kindertageseinrichtungen haben den gesetzlichen Auftrag zum Schutz des Kindeswohls der ihnen anvertrauten Kinder. (3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Die inhaltlich absolut zu begrüßende Intention ist es hier, Kinder noch besser vor Missbrauch, Vernachlässigung oder anderer Kindeswohlgefährdung zu schützen. 2. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung . Diese Teamberatung wird einheitlich dokumentiert. 1. Regelmäßige, umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und Qu alitätskontrollen sichern Aussagekraft und Qualität der Ergeb-nisse. : Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Jugendamt und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Stand: Neugefasst durch Bek. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung aus Sicht der Träger von Hilfen zur Erziehung Dr. Ulrich Deinet Fachhochschule Düsseldorf Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Kinder- und Jugendarbeit Holger Gläss Rems-Murr-Kreis Schutzauftrag des Jugendamtes und Vereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe Dr. Heinz Kindler/Susanna Lillig 3) heißt es: "Kinder und Jugendliche (sind) vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen." Fazit 6. Die Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird jährlich als Vollerhebung bei allen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämtern) durchgeführt. Allgemeiner Schutzauftrag Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche Im SGB VIII (§ 1 Abs. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, (§8a) (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammen-wirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW/Bund der Deutschen Katholischen Jugend NRW (BDKJ) (Hg. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII - Jura - Hausarbeit 2013 - ebook 12,99 € - GRIN Münster, 2006. Begriffserläuterungen 2.1. (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.